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    DatenmÀrkte in der digitalisierten Wirtschaft : Funktionsdefizite und Regelungsbedarf?

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    Die Autoren untersuchen die Funktionsweise von DatenmĂ€rkten. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Substitute zu einem „Handel mit Daten“ im engeren Sinne gelegt. Die Unterscheidung zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten ist fĂŒr die Analyse der Funktionsweise und möglicher Funktionsdefizite von DatenmĂ€rkten von zentraler Bedeutung. Die Funktionsweise von MĂ€rkten fĂŒr personenbezogene Daten kann insbesondere durch das Recht auf DatenportabilitĂ€t (Art. 20 DSGVO) nachhaltig geprĂ€gt werden. Dies hĂ€ngt allerdings von der konkreten Ausgestaltung des Rechts auf DatenportabilitĂ€t ab. Funktional kann dieses Recht unter anderem als eine Abhilfe fĂŒr eine durch das Datenschutzrecht bedingte partielle Marktbehinderung verstanden werden. Die EinfĂŒhrung eines - allerdings nur bei Marktmachtlagen zwingenden – Rechts auf DatenportabilitĂ€t kann auch fĂŒr nicht personenbezogene Daten sinnvoll sein. Es wĂŒrde dann auf eine andere Form von Marktversagen reagieren. Im Übrigen sehen die Autoren weder bei personenbezogenen noch bei nicht personenbezogenen Daten einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur allgemeinen Förderung des Datenhandels

    Data Access under the Draft Data Act, Competition Law and the DMA: Opening the Data Treasures for Cowmpetition and Innovation?

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    In the ongoing transformation from ‘industrial capitalism’ towards an ‘informational capitalism’, one of the core challenges is for the law to design and enforce an appropriate legal framework for access to and use of data. Focusing on access to data generated by the use of products or online services (product and online services usage data), the aim of this paper is to describe and systematize the core elements of this legal framework in the making and to provide some guidance on how it could be further developed. Access by the users of products or online services to the individual-level data that their usage generates must be distinguished from access to bundled individual-level and aggregated data by third parties. With regard to data co-generators’ access to individual-level product usage data, the Draft Data Act proposes to create new rights to access that will become part of a new private law infrastructure of data rights. These access rights are granted independently of whether the data holder is dominant. With regard to data co-generators’ access to individual-level services usage data, the Digital Markets Act (DMA) establishes rights of access only vis-à-vis gatekeepers within the meaning of the DMA. Third-party undertakings who request access to bundled individual-level or aggregated data can, as of now, only base their claim on Art. 102 of the Treaty on the Functioning of the European Union (TFEU) and – in the case of search data – on Art. 6(11) DMA. A regulatory approach has been proposed as an alternative. This paper strives to systematize this hodgepodge of approaches and discern the broader principles that can guide the legislature in creating and fleshing out the legal framework for data. Ideally, markets for bundled individual level or aggregated data will emerge based on the rights of data co-generators to access individual-level data. For this to happen, data intermediaries will have to play a larger role and succeed in bundling and marketing such data.Peer Reviewe

    Suchmaschinen unter der Lupe : Informationsherrschaft und ihre Schranken

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    Suchmaschinen ermöglichen Nutzern einen schnellen Zugang zu Informationen, die sie konkret suchen oder die sie durch die Suchmaschine entdecken. Sie haben sich zu wichtigen InformationsintermediĂ€ren entwickelt. Aufgrund ihrer zentralen Rolle in der Informationsvermittlung und der herausgehobenen Stellung von Google wird in der Öffentlichkeit die Frage nach einer Regulierung gestellt. Die „Informationsherrschaft“ hat dabei verschiedene Seiten: Zum einen kann die unbegrenzte Auffindbarkeit personenbezogener Information mit den Interessen der Betroffenen kollidieren. Das „Interesse an der Unauffindbarkeit“ ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und mittlerweile als ein „Recht auf Vergessen“ anerkannt – das allerdings in Spannung zum ebenfalls grundrechtlich geschĂŒtzten Informationsinteresse der Öffentlichkeit steht. Suchmaschinen mĂŒssen diese Interessen gegeneinander abwĂ€gen. Mit der „Regulierung“ gegenlĂ€ufiger informationeller Interessen obliegt ihnen eine schwierige Aufgabe. Zum anderen gibt es – nicht zuletzt im kommerziellen Bereich – hĂ€ufig ein Interesse an der Auffindbarkeit, das berĂŒhrt ist, wenn Information im Widerspruch zu Relevanzkriterien unterdrĂŒckt bzw. benachteiligt wird. Unter dem Begriff „SuchneutralitĂ€t“ ist gefordert worden, Suchmaschinen auch hinsichtlich der Auffindbarkeit von Information eine öffentliche Regulierungsfunktion zuzuweisen. In diesem Artikel sprechen wir uns gegen eine solche ex-ante-Regulierung aus. Das Wettbewerbsrecht reicht aus, um vor marktbezogenen Formen des Missbrauchs von „Informationsmacht“ zu schĂŒtzen. Mit Blick auf die vielfĂ€ltigen offenen Fragen in der Anwendung des Wettbewerbsrechts zeigen wir einen neuen Ansatz auf

    Digitale Plattformen : Bausteine fĂŒr einen kĂŒnftigen Ordnungsrahmen

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    Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von digitalen Plattformen in Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln die Autoren einen integrierten Ansatz eines Ordnungs-rahmens, wobei sie insbesondere Bausteine einer Informations- und Wettbewerbsordnung bewer-ten und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Innerhalb einer Informationsordnung werden Suchmaschinen sowie digitale Plattformen, die telekommunikations- oder medienrechtlich relevant sind, spezifisch untersucht. Bei einigen konkreten Punkten besteht aus Sicht der Autoren dringen-der Handlungsbedarf, allerdings warnen sie vor drastischen und ĂŒberhasteten Eingriffen allgemei-ner Art, weil diese Innovation und Wettbewerb tendenziell behindern

    Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung

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    Staatsunternehmen im Wettbewerb

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